Unbekannte Flugobjekte - Drohnenpiloten sollten richtig versichert sein

Lange Zeit flogen Drohnen in einer gesetzlichen Grauzone. Mittlerweile gelten bundeseinheitliche Regeln für die unbemannte Luftfahrt und damit auch für die Haftung, wenn einmal eine Drohne Schaden anrichtet. Denn die Zahl der Drohnen nimmt stark zu und damit die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen.

Grundsätzlich lassen sich Drohnen in drei Kategorien unterteilen: Bis 250 Gramm, bis fünf Kilogramm und Drohnen über fünf Kilogramm. Während für die leichten Exemplare kaum Regeln gelten (kein Flug außerhalb der Sichtweite und höher als 100 Meter), müssen alle Drohnen ab 250 Gramm mit Name und Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein.
Für Drohnen ab zwei Kilogramm muss eine gültige Pilotenlizenz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich) oder eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle) nachgewiesen werden.
Drohnen mit einem Gewicht über fünf Kilogramm dürfen nur noch mit Erlaubnis geflogen werden.

Zum Versicherungsschutz für Drohnen aller Art beraten wir Sie gerne. Weitere Informationen zu den rechtlichen Anforderungen gibt es unter www.bmvi.de/drohnen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Wir unterstützen / Wir sind Mitglied
Logo Marke Klimapakt Flensburg
Logo Marke Soroptimist International
Logo Marke One Million Trees
Logo Marke Flensburg liebt dich
Logo Marke Green Compact
Logo Marke Reitstall Sören Nissen
Logo Marke Reiterverein Südangeln e.V.
Logo marke DHBW
Logo Marke IHK Flensburg Engagement als Prüfer
Logo Marke Wir fördern Wirtschaft EU.SH
Logo Marke BdB Bundesverband der Berufsbetreuer/innen
Logo Marke Breko Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
Logo Marke Bundesverband Glasfaseranschluss e.V.